Der Energieausweis

Hauseigentümer müssen Mietern oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Dies gilt für alle Wohngebäude, Büro- oder andere Nichtwohngebäude. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur aktuellen EnEV finden Sie hier.

Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden?

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss der Energieausweis allen Kaufinteressent*innen unaufgefordert vorgezeigt werden. Entscheidend ist, dass der Ausweis zum Zeitpunkt der ersten Besichtigung in Papierform vorliegt. 

Auch bei Vermietung eines Wohnobjekts muss der Energieausweis allen Mietinteressent*innen unaufgefordert vorgezeigt werden. Aber auch vorher, im Anzeigentext eines Mietobjekts, muss der Ausweis integriert sein.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs bestimmt. Heiz- und Warmwasser-Daten der letzten drei Jahre fließen in die Berechnung ein. 

Angaben in einem Bedarfsausweis beruhen auf technischen Gebäudedaten wie Abmessungen und verwendeter Technik. Witterung und Nutzungsverhalten werden standardisiert in die Berechnung einbezogen.

Alle Informationen zu beiden Varianten finden Sie in unserem Artikel zu Verbrauchs- und Bedarfsausweisen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die Gültigkeit von Energieausweise beträgt in der Regel zehn Jahre. Das gilt auch für ältere Wärmebedarfsausweise oder Energiepässe, wie sie die Deutsche Energie-Agentur in einem Feldversuch getestet hat, und die nach der EnEV (2020 abgelöst vom GEG) als Energieausweise anerkannt wurden. Eine vorgezogene Erneuerung ist nur erforderlich, wenn die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 Prozent erweitert wird oder größer als 50 m² ist sowie bei einer Wärmedämmung oder dem Austausch von über zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils.

Nach einer Modernisierung kann der Bedarfsausweis relativ einfach aktualisiert werden, um den verbesserten Standard des Gebäudes zu dokumentieren. Ein Verbrauchsausweis darf hingegen erst drei Heizperioden nach den Modernisierungsmaßnahmen erneuert werden. Weitere Bestimmungen zur Gültigkeit von Energieausweisen gibt es nicht.. 

Mit Ein­füh­rung des Ge­bäude­ener­gie­geset­zes (GEG) kommen nun ein paar Neue­run­gen. Die Wich­tigste: Ab 1. Mai 2021 muss im Ener­gie­aus­weis auch der CO2‑Aus­stoß ent­hal­ten sein. In einem ausführlichen Artikel finden alle Infos zum Energieausweis.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Für Energieausweise für Neubauten bleiben die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiterhin gültig. Danach sind in der Regel die sog. Bauvorlageberechtigten, teilweise auch bestimmte Sachverständige (z.B. für Schall- und Wärmeschutz), ausstellungsberechtigt. Zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude sind berechtigt: Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Grundausrüstung, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Ausschließlich für die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude gibt es weitere berechtigte Berufsgruppen. Nachzulesen in der EnEV 2007 §21.

Suchen Sie nach einem qualifizierten und ausstellungsberechtigten Energieberater in Ihrer Nähe ?

www.deutsches-energieberaternetzwerk.de

www.energie-effizienz-experten.de

www.gih.de

Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis?

Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger. Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis, z.B. vor Vertragsverhandlungen vom Gebäudeeigentümer, vorlegen lassen.

Wie sieht ein Energieausweis aus?

Aufbau und Inhalt von Energieausweisen sollen einheitlich sein. Der Energieausweis enthält auf vier Seiten die wesentlichen Gebäudedaten, das „Energielabel“ sowie leicht verständliche Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen.

Nähere Infos auch

www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/energieausweis

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Kosten für einen Verbrauchsausweis:

Wegen des geringeren Aufwands ist der Verbrauchsausweis meist günstiger als der Bedarfsausweis und kann bei diversen Anbietern online erstellt werden. Dafür ist mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro zu rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten sind Kosten in Höhe von circa 250 Euro üblich.

Kosten für einen Bedarfsausweis:

Das Erstellen von Bedarfsausweisen ist aufwendiger – insbesondere, wenn sie ein Energieberater bei einer Vor-Ort-Begehung ausstellt. Die Kosten für einen Energieausweis liegen dann zwischen 300 € und 500 €. Bei größeren Gebäuden ist es üblich, eine Grundpauschale von circa 300 € zuzüglich 30 € bis 50 € je Wohneinheit zu berechnen. Bedarfsausweise können ebenfalls online bestellt werden. Diese kosten häufig um die 100 €.

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