Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020)

Das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist seit dem 1. November 2020 das geltende Energiesparrecht für Gebäude, egal ob Altbau oder Neubau. Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die alle am 31. Oktober 2020 außer Kraft getreten sind. Damit ist das GEG für EigentümerInnen die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen einer Sanierung:

  • bei der Dämmung von Dach, Fassade und Keller
  • bei den Regelungen zu alten Heizungen und zum Heizungstausch
  • beim Energieausweis

Verbindliche Grenzwerte bei Dämmung und Sanierung verändern sich nicht

Auch wenn das GEG 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/ EnEV ab 2016) abgelöst hat, haben sich die Vorgaben bei einer Sanierung und Dämmung nicht verändert. Die Anforderungen an den Wärmeschutz wurden nicht verschärft, es gelten die gleichen Regelungen wie in der EnEV. Diese Regelungen greifen bei allen Sanierungsmaßnahmen.

Für jedes Bauteil gelten verbindliche Sanierungsstandards. Geregelt werden über den U-Wert, der nach der Sanierung nicht überschritten werden darf. Das gilt für die Dämmung, neue Fenster und eine neue Haustür gleichermaßen. Auch die gesetzlichen Nachrüstpflichten / Austauschpflichten bleiben bestehen. 

Das GEG 2020 kompakt und praktisch

Das Gesetz kurz und verständlich erläutert sowie Informationen, Checklisten, Übersichten, Antworten auf Fragen und Praxiswissen.

GEG 2020 - kompakt und praktisch (EnEV-online)
Das neue Gebäude-Energie-Gesetz 2020 (VDPM)

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