Das GEG 2020 ist seit dem 1. November 2020 das geltende Energiesparrecht für Gebäude, egal ob Altbau oder Neubau. Es ersetzt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Damit ist das GEG für EigentümerInnen die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen einer Sanierung:
- bei der Dämmung von Dach, Fassade und Keller
- bei den Regelungen zu alten Heizungen und zum Heizungstausch
- beim Energieausweis